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Verhalten bei Verkehrsunfällen

Wenn Sie in die Situation kommen, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein, ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie sich verhalten sollen. Hier geben wir Ihnen eine kurze Übersicht, worauf Sie im Ernstfall achten sollten:

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab
  • Bleiben Sie ruhig
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage an
  • Tragen Sie eine Warnweste
  • Stellen Sie ein Warndreieck auf
  • Leisten Sie bei Verletzten Erste Hilfe
  • Verständigen Sie Notruf und Polizei
  • Verlassen Sie nicht den Unfallort
  • Füllen Sie ein Unfallprotokoll aus

Machen Sie am Unfallort keine Vereinbarungen oder Schuldeingeständnisse. Diese Sachverhalte können Sie in Ruhe mit Ihrem Gutachter und Anwalt besprechen.

 

ABRECHNUNG AUF GUTACHTENBASIS



Beim Ausgleich von Unfallschäden ist es sowohl rechtlich als auch in der Praxis weit verbreitet, „auf Gutachtenbasis“ abzurechnen. Das bedeutet, dass aufgrund eines Sachverständigengutachtens ein fiktiver Schaden als Schadensersatzbetrag geltend gemacht wird. Diese Möglichkeit ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. In § 249 Absatz 2 BGB heißt es wörtlich: „Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Sie haben das Recht auf:

        Sachverständigenkosten / Gutachterkosten

  • Fiktive Abrechnung (zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung)
  • Schadenerstattung bei Eigenreparatur
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten
  • Erstattung für den Ausfall des Fahrzeugs
  • Zahlung von Schmerzensgeld
  • Erstattung für Wertminderung
  • Erstattung weiterer Kosten




Nutzungsausfall

Sollte sich Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Reparatur befinden oder einen Totalschaden erlitten haben, erhalten Sie eine Entschädigung wegen Nutzungsausfalls (Nutzungsausfallschaden). Das bedeutet, dass Sie für die Zeit, in der Sie Ihr eigenes Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht nutzen können, entschädigt werden.




Wer trägt die Kosten für das Haftpflichtschaden-Gutachten?




Nach allgemein anerkannter Definition ist der Benachteiligte so zu stellen, wie er eine Sekunde vor dem Unfall stand, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.


Es steht dem Betroffenen dabei frei, entweder den Zustand vor dem Unfall wiederherstellen zu lassen oder den Schaden gegen einen angemessenen Geldbetrag aufzuwiegen.


Bei einem Haftpflichtschaden wird der Unfallverursacher durch seine Haftpflichtversicherung vertreten. Diese trägt alle anfallenden Kosten, d.h. Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen Kfz-Gutachter oder rechtlichen Beistand.


Entstehen durch ein Schadensereignis weitere Ansprüche, können diese ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.


Mit dem Gutachterbüro Nagel setzen Sie auf Kompetenz und Erfahrung.


Sichern Sie sich Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall.

Unsere Profis arbeiten mit modernsten Technologien und Bewertungsmethoden.

Ob Wertgutachten, Fahrzeugbewertung oder Schadensgutachten – mit mir als unabhängigen Kfz-Sachverständigen aus Essen setzen Sie Ihre Schadensersatzansprüche durch. Nutzen Sie das Kontaktformular (E-Mail) auf meiner Webpräsenz oder rufen Sie mich an.


Als Unfallbenachteiligter haben Sie das Recht auf einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten werden im Rahmen der Schadensregulierung vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung getragen.

Ein Gutachter Ihrer Wahl kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden durchzusetzen.






Vorsicht vor Gutachter, die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden

Immer wieder kommt es vor, dass die Versicherung des Unfallverursachers mit Gutachter-Angeboten an den Geschädigten herantritt.

Doch dann ist Vorsicht geboten, denn von der Versicherung beauftragte Gutachter bewerten nach eigenen Richtlinien und setzen die Schadenskosten am unteren Limit fest, um die Kosten niedrig zu halten.


Inzwischen sparen Haftpflichtversicherungen durch dieses Vorgehen Kosten im dreistelligen Millionenbereich.


Häufig offeriert die gegnerische Versicherung kostenlose Kfz-Gutachten, doch vor Gericht hätten solche Gutachten oder Kostenvoranschläge keinen Bestand. Lassen Sie sich nicht verunsichern und engagieren Sie einen kompetenten Kfz-Sachverständigen aus Oberhauusen, der Ihnen ein umfassendes Schadensgutachten erstellt. Das Sachverständigenbüro Nagel ist Ihr qualifizierter Ansprechpartner in Oberhausen und Umgebung.


Profitieren Sie von persönlicher Beratung und der Erfahrung des professionellen Kfz-Gutachters Sasa Nagel. Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven.





Anwaltskooperation

Durch eine Kooperation mit fähigen Anwälten für Verkehrsrecht haben wir die Möglichkeit, diese von Anfang an in den Schadenregulierungsprozess einzubinden. Dies hat mehrere Vorteile für Sie:

  • Der Rechtsanwalt ist kostenlos und muss bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
  • Ihr Schaden wird unkompliziert reguliert.
  • Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt o. ä. Zusätzlich können Sie Ihr Fahrzeug gerne auch bei uns im Büro besichtigen lassen.

Wir sind ein eingespieltes Team, und dadurch sind Sie bestens aufgestellt, wenn es um das Durchsetzen Ihrer Schadensersatzansprüche geht. Es besteht die Möglichkeit, uns z. B. per WhatsApp Fotos zukommen zu lassen, die wir unverbindlich einschätzen (z. B. ob ein Gutachten nötig ist).





Unabhängiges Kfz-Gutachten

Ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor Gericht beweissichernde Wirkung:


  • Detaillierte Dokumentation des Schadenumfangs: Eine lückenlose Beweissicherung gewährleistet, dass der entstandene Schaden vollständig und fachgerecht beseitigt wird, damit keine Unstimmigkeiten über den Schadenumfang entstehen.
  • Fiktive Abrechnung: Im Falle einer fiktiven Abrechnung dient unser Gutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage.
  • Anrecht auf Mietwagen: Während der Fahrzeugreparatur besteht ein Anrecht auf einen Mietwagen. In unserem Gutachten wird die Ihnen zustehende Mietwagenklasse ausgewiesen. Bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Hierfür ermitteln wir in dem Gutachten den Ihnen zustehenden Nutzungsausfall.
  • Totalschaden: Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Schadenereignis sowie seinen Restwert. Die regulierende Versicherung rechnet auf Basis des Gutachtens ab.
  • Wertminderung: Eine anfallende Wertminderung kann nur mittels eines Kfz-Gutachtens ausgewiesen werden. Wir ermitteln die Wertminderung Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Minderwertes (z.B. Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter, Laufleistung, Neupreis, Reparaturart).
  • Verkauf des Fahrzeugs: Bei einem Verkauf sind Sie aufgrund der Offenbarungspflicht verpflichtet, alle behobenen Schäden darzulegen. Das Kfz-Gutachten dient der genauen Darlegung des Schadenumfangs.




CLASSIC-ANALYTICS

Classic-Analytics

Ich, Sasa Nagel, bin Bewertungspartner von Classic Analytics für Old- und Youngtimer.

Oldtimer und Youngtimer

Oldtimer und Youngtimer sind mehr als nur Fortbewegungsmittel – sie transportieren Emotionen, Erinnerungen und Lebensgefühle. Der ideelle Wert eines Klassikers ist für den Besitzer oft unschätzbar.

Durch ein Oldtimer-Gutachten können Sie den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln lassen.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie regelmäßig (alle 2-3 Jahre) ein Oldtimer-Gutachten Ihres Klassikers durch einen neutralen Experten vornehmen lassen. Dabei wird der Zustand der einzelnen Baugruppen umfassend dokumentiert und eine fachkompetente Wertermittlung vorgenommen.

Sollte Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, sind Sorgfalt und spezielles Know-how gefragt. Fahrzeugspezifische Reparatur- und Lackiertechniken sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit von Ersatzteilen stellen besondere Herausforderungen dar. Darüber hinaus kann bei Oldtimern die Originalität nach einem Unfallschaden erheblich beeinträchtigt werden.

Ich bewerte Ihr Fahrzeug auf Basis der von Versicherungen anerkannten Einstufung über Classic-Analytics. Als Bewertungspartner sind wir dort seit Jahren der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihr Fahrzeug marktgerecht einzuschätzen. Sollte der schlimmste Fall eintreten – Ihr Oldtimer wird gestohlen oder schwer beschädigt – liegt es an Ihnen, den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs vor dem Schadenereignis zu belegen und nachweisen zu können. Gehen Sie mit mir an Ihrer Seite auf Nummer sicher!

Die Preise für Liebhaberfahrzeuge steigen stetig. Bei ausgewählten Modellen hat sich der Marktwert seit 2012 mehr als verdoppelt (Stand 03/2023).

Der Wert eines Old- oder Youngtimers steht und fällt mit dem Zustand. Kriterien wie Alter, Laufleistung oder Anzahl der Vorbesitzer sind bei normalen Gebrauchtwagen noch entscheidend, beim Oldtimer jedoch häufig schwer zu ermitteln. Entscheidend ist vor allem die Zustandsnote.

Durch ein Oldtimer-Wertgutachten erhalten Sie eine anschauliche Einstufung Ihres Fahrzeugs in die Zustandskategorien nach dem Schulnotensystem von 1 bis 5. Auch Umbauten oder Restaurierungen werden begutachtet und in der Bewertung berücksichtigt.

Meine persönliche Erfahrung bei einem der renommiertesten Hersteller hilft mir, die Stärken und Schwächen eines Fahrzeugs zu erkennen und präzise zu dokumentieren.

Eine unabhängige Beratung zum Zustand des Fahrzeugs ist auf Wunsch kostenlos.




Unser Service für Sie

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz o.ä.

Zusätzlich können Sie natürlich gerne ihr Fahrzeug bei uns am Büro besichtigen lassen.

Es besteht die Möglichkeit uns z.B. per WhatsApp oder E-Mail Fotos zukommen zu lassen, welche wir ganz unverbindlich einschätzen (z.B. ob ein Gutachten notwendig ist).

Bei Bedarf vermitteln wir Sie gerne an unsere Anwälte weiter.

Sämtliche Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wir sind ein eingespieltes Team und dadurch sind Sie bestens aufgestellt, wenn es um das Durchsetzen Ihrer Schadensersatzansprüche geht.

BEGRIFFSERKLÄRUNG


Dies ist das Textfeld für diesen Absatz. ABSCHLEPPKOSTEN


Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte hat gemäß § 249 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Abschleppkosten sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr genutzt werden kann und abgeschleppt werden muss. Zu beachten ist, dass dem Geschädigten auch hinsichtlich der Abschleppkosten eine sogenannte Schadensminderungspflicht trifft. Einen Anspruch aufgrund von zu hohen Abschleppkosten gibt es nicht. Ein Beispiel wäre, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in eine vom Unfallort weit entfernte Werkstatt abschleppen lässt.



RESTWERT


 Der Restwert wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt, unter Berücksichtigung des konkreten Schadens und regionaler Marktgegebenheiten. Der Restwert wird dann nach einem Unfall vom Zeitwert abgezogen, um die Summe zu ermitteln, die Ihnen noch als Leistung von der Versicherung zusteht. 


Der Restwert ist dabei von einem zugelassenen Gutachter festzustellen.




REPARATURBESTÄTIGUNG


Eine Reparaturbestätigung ist für die Regulierung der Nutzungsausfallkosten bzw. Mietwagenkosten eine gängige Praxis. Dies trifft dann zu, wenn das Fahrzeug in eigener Regie repariert bzw. wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Ansonsten dient die Rechnung der Reparaturwerkstatt als Reparaturnachweis.



NUTZUNGSAUSFALL


Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall so beschädigt wird, dass Sie es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen können, so haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung – und zwar für die Dauer der Reparatur bzw. Dauer der Wiederbeschaffung.



FIKTIVE ABRECHNUNG


Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Schaden auch tatsächlich reparieren zu lassen. Es besteht also die Möglichkeit sich die Reparatur in einer Werkstatt erstatten zu lassen. Oder Sie entscheiden sich für einen „fiktiven Betrag", der anhand eines Gutachtens ermittelte Schadenwert, wird Ihnen dann ausgezahlt.





BAGATELLSCHADEN

 

Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um kleinere Sachschäden, wie z. B. Lackkratzer oder einen zersplitterten Scheinwerfer,deren Reparaturkosten bei weniger als ca. 700 € liegen. Sollten die Reparaturkosten unterhalb 700 € liegen, ist es zu empfehlen, einen Kostenvoranschlag von einer Kfz-Werkstatt oder einem Gutachter einzuholen.iesen Absatz.




130 %-GRENZE


Sie können als geschädigte Partei selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder als Totalschaden abrechnen lassen. Dabei liegt die Grenze bei 130 % vom Wiederbeschaffungswert. Berechnet wird diese Grenze durch die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung.



BETRIEBSSCHADEN


 Vereinfacht gesagt ist der „Betriebsschaden“ das Gegenstück zum „Unfallschaden“. In der Vollkaskoversicherung ist der Unfallschaden versichert. Ein Unfall ist laut Definition ein „unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“. Hinzuzufügen ist, dass es unfreiwillig sein muss. Betriebsschäden sind dagegen solche Schäden, die aus dem versicherten Fahrzeug heraus entstehen. Die meisten Urteile kommen dabei mit Lkw-Fahrzeugen zustande.

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